ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
BEDINGUNG
DER H-ALBZEIT
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG
DER H-ALBZEIT
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von H-Albzeit im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anita Beck (Einzelunternehmerin).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit H-Albzeit ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn H-Albzeit in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden eine Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Verwendung und Verlust der Chipkarte (Einkaufskarte)
(1) Die dem Gast am Eingang übergebene Chipkarte dient zum Bezahlen der in der H-Albzeit konsumierten Speisen und Getränke. Jedem Gast ist eine Chipkarte auszuhändigen; jedem Gast, der nicht im Besitz einer Chipkarte ist, kann der Zutritt verweigert werden. Die Chipkarte ist bei dem Verlassen des Restaurants an der Kasse abzugeben.
(2) Die Chipkarte hat einen Wert von € 200,00. Bis zu diesem Betrag kann der Gast Leistungen von H-Albzeit in Anspruch nehmen. Ist der Kartenwert ausgeschöpft, wird dem Gast nach Zahlung des Kartenwertes eine weitere Chipkarte ausgehändigt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Chipkarte immer bei sich zu tragen. Er ist außerdem verpflichtet, sie gegen unbefugten Gebrauch sowie Diebstahl zu schützen. Der Gast haftet für den Verlust der Karte, solange er sich in der H-Albzeit aufhält.
(4) Der Verlust der Chipkarte ist unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust berechnet H-Albzeit den vollständigen Kartenwert in Höhe von € 200,00 (inklusive Materialwert und Bearbeitungs-gebühr). Der Gast ist berechtigt, einen geringeren Konsum nachzuweisen, um so die von ihm zu zahlende Summe zu reduzieren.
Am Kassencounter liegt für den Gast ein Formular bereit, in welchem er die von ihm konsumierten Speisen und Getränke angeben kann. Soweit der Gast den genauen Umfang der von ihm konsumierten Speisen und Getränke angibt, wird H-Albzeit nachträglich die Angaben durch Kontrolle des Kassensystems überprüfen. Der Gast kann verlangen, dass dies innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen hat. Entsprechen die Angaben des Gastes der Kontrolle durch H-Albzeit, wird dem Gast der Differenzbetrag abzüglich einer Kostenpauschale für Bearbeitung und einem pauschal angesetzten Kartenwert in Höhe von insgesamt € 20,00 erstattet.
§ 3 Haftungsbeschränkung
(1) Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet H-Albzeit auch für leichte Fahrlässigkeit von H-Albzeit und seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des H-Albzeit auftreten, wird H-Albzeit bei Kenntnis, oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hin, bemüht sein, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(3) Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die wesentlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), haftet H-Albzeit auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung von den Organen des H-Albzeit oder einem Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach zudem auf € 125.000,00 für Personenschäden und € 5.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
(4) Wenn und soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung von H-Albzeit auf Schadensersatz auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 4 Verlust oder Beschädigung von Sachen
(1) Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Gasträumen der H-Albzeit. H-Albzeit übernimmt für den Verlust, den Untergang oder für die sonstige Beschädigung keine Haftung, es sei denn, H-Albzeit und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(2) Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen nicht zulässig.
(3) Vom Gast mitgebrachte Gegenstände sind beim Verlassen des Restaurants mitzunehmen. Kommt der Gast dem nicht nach, darf H-Albzeit die Entfernung und Lagerung auf Kosten und Risiko des Gastes vornehmen. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. H-Albzeit bewahrt zurückgelassene Sachen auf das Risiko des Gastes drei Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Gast zu tragen. Eine Haftung von H-Albzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, H-Albzeit und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
§ 5 Sicherheitskontrollen
Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten. Aus Sicherheitsgründen können am Einlass vom Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchgeführt werden.
§ 6 Kein Anspruch auf Einlass oder Sitzplatz
(1) Ein Anspruch auf Einlass und Zutritt zur H-Albzeit besteht nicht. Die Mitarbeiter sind berechtigt, den Zutritt zu verweigern und in begründeten Fällen Hausverbote (siehe § 10) zu erteilen.
(2) Ein Sitzplatzanspruch besteht ebenfalls nicht.
§ 7 Preislisten
Es gelten die an den Theken und Regalen ausgewiesenen gültigen Preise bzw. Preislisten.
§ 8 Verbotenes Verhalten, Hausverbot
(1) H-Albzeit steht durch den jeweiligen Restaurantleiter das Hausrecht zu.
Von H-Albzeit kann ein sofortiges und dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung und des Betriebs erforderlich ist. Der Restaurantleiter erteilt mündlich ein Hausverbot.
(2) Ein Zutrittsverbot kann durch die Mitarbeiter insbesondere auch dann ausgesprochen werden, wenn der Gast
a) durch sein Auftreten und seine Kleidung eine besondere politische und weltanschauliche Gesinnung zeigt, die im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland steht,
b) offensichtlich beabsichtigt, sich in der H-Albzeit durch die Verteilung von Schriftstücken oder mündlich politisch zu betätigen.
§ 9 Berauschte Personen
Offensichtlich alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen ist der Zutritt zur H-Albzeit verboten.
§ 10 Rauchverbot
Das Rauchen in der H-Albzeit ist untersagt.
§ 11 Keine eigenen Speisen und Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.
§ 12 Garderobe
Für das Abhandenkommen der Garderobe übernimmt die H-Albzeit keine Haftung es sei denn, H-Albzeit und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
§ 13 Nachbarschaft
Die Besucher werden gebeten, sich bei dem Verlassen der H-Albzeit leise zu verhalten. Im Interesse der Nachbarschaft wird um Rücksichtnahme gebeten.
§ 14 Fahruntüchtigkeit
Falls der Gast mit einem Kraftfahrzeug gekommen ist, hat er zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Das H-Albzeit Team ist gerne bereit, ein Taxi zu rufen; eine Haftung hierfür trifft die H-Albzeit nicht.
§ 15 Handzettel und Flugblätter
Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis der H-Albzeit Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für Beseitigung und Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Weitergehende Schadenersatzansprüche der H-Albzeit bleiben vorbehalten.
§ 16 Vorübergehendes Verlassen
Nach vorübergehendem Verlassen der H-Albzeit wird ein Besucher nur dann wieder eingelassen, wenn er seine Chipkarte an der Kasse abgegeben und beim Wiedereintritt eine neue Chipkarte erhalten hat.
§ 17 Fotoaufnahmen
Fotoaufnahmen von Gästen der H-Albzeit sind nur mit Einverständnis der betroffenen Gäste zulässig. Sollten Gäste trotz fehlenden Einverständnisses fotografiert werden, sollten sie dies der H-Albzeit unverzüglich mitteilen, damit die Fotoaufnahmen unterbunden werden können. Die H-Albzeit ist seinerseits berechtigt, Fotoaufnahmen, auch wenn sie mit dem Einverständnis des Gastes erfolgen, jederzeit zu untersagen.
H-Albzeit nutzt für Werbezwecke, insbesondere für Werbung im Internet, ausschließlich Fotos von Besuchern, die nach Versicherung der Fotografen der Anfertigung der Fotos und deren Nutzung für Werbung in dem konkreten Medium zugestimmt haben. Sofern die entsprechenden Angaben des Fotografen gegenüber der H-Albzeit nicht zutreffen sollten und die abgebildete Person der Aufnahme und der Nutzung nicht zugestimmt hat, ist die H-Albzeit zu informieren, damit die Fotografien umgehend gelöscht werden können.
§ 18 Videoüberwachung
In der H-Albzeit können zur Wahrung des Hausrechtes und zur Sicherung des reibungslosen Ablaufes des Restaurantbetriebes besonders gefährdete Orte, insbesondere im Kassenbereich, videoüberwacht werden. Die Bänder können bei begründeten Anträgen von der durch die Geschäftsleitung beauftragten Personen nach vorheriger Genehmigung durch den Datenschutzbeauftragten eingesehen werden. Sofern es nicht zu besonderen Vorfällen kommt, die eine Auswertung der Aufnahmen erfordern, werden die Bänder regelmäßig nach 48-72 Std. gelöscht.
§ 19 Erfüllungs- und Zahlungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Folgen einer Teilunwirksamkeit
(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für die H-Albzeit als auch den Gast der Ort des H-Albzeit-Gebäudes.
(2) Die deutsche Sprachfassung der Geschäftsbedingungen der H-Albzeit ist allein maßgeblich.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. H-Albzeit wird die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag enthalten sein sollten.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von H-Albzeit im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anita Beck (Einzelunternehmerin).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit H-Albzeit ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn H-Albzeit in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden eine Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Verwendung und Verlust der Chipkarte (Einkaufskarte)
(1) Die dem Gast am Eingang übergebene Chipkarte dient zum Bezahlen der in der H-Albzeit konsumierten Speisen und Getränke. Jedem Gast ist eine Chipkarte auszuhändigen; jedem Gast, der nicht im Besitz einer Chipkarte ist, kann der Zutritt verweigert werden. Die Chipkarte ist bei dem Verlassen des Restaurants an der Kasse abzugeben.
(2) Die Chipkarte hat einen Wert von € 200,00. Bis zu diesem Betrag kann der Gast Leistungen von H-Albzeit in Anspruch nehmen. Ist der Kartenwert ausgeschöpft, wird dem Gast nach Zahlung des Kartenwertes eine weitere Chipkarte ausgehändigt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Chipkarte immer bei sich zu tragen. Er ist außerdem verpflichtet, sie gegen unbefugten Gebrauch sowie Diebstahl zu schützen. Der Gast haftet für den Verlust der Karte, solange er sich in der H-Albzeit aufhält.
(4) Der Verlust der Chipkarte ist unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust berechnet H-Albzeit den vollständigen Kartenwert in Höhe von € 200,00 (inklusive Materialwert und Bearbeitungs-gebühr). Der Gast ist berechtigt, einen geringeren Konsum nachzuweisen, um so die von ihm zu zahlende Summe zu reduzieren.
Am Kassencounter liegt für den Gast ein Formular bereit, in welchem er die von ihm konsumierten Speisen und Getränke angeben kann. Soweit der Gast den genauen Umfang der von ihm konsumierten Speisen und Getränke angibt, wird H-Albzeit nachträglich die Angaben durch Kontrolle des Kassensystems überprüfen. Der Gast kann verlangen, dass dies innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen hat. Entsprechen die Angaben des Gastes der Kontrolle durch H-Albzeit, wird dem Gast der Differenzbetrag abzüglich einer Kostenpauschale für Bearbeitung und einem pauschal angesetzten Kartenwert in Höhe von insgesamt € 20,00 erstattet.
§ 3 Haftungsbeschränkung
(1) Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet H-Albzeit auch für leichte Fahrlässigkeit von H-Albzeit und seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des H-Albzeit auftreten, wird H-Albzeit bei Kenntnis, oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hin, bemüht sein, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(3) Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die wesentlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), haftet H-Albzeit auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung von den Organen des H-Albzeit oder einem Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach zudem auf € 125.000,00 für Personenschäden und € 5.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
(4) Wenn und soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung von H-Albzeit auf Schadensersatz auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 4 Verlust oder Beschädigung von Sachen
(1) Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Gasträumen der H-Albzeit. H-Albzeit übernimmt für den Verlust, den Untergang oder für die sonstige Beschädigung keine Haftung, es sei denn, H-Albzeit und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(2) Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen nicht zulässig.
(3) Vom Gast mitgebrachte Gegenstände sind beim Verlassen des Restaurants mitzunehmen. Kommt der Gast dem nicht nach, darf H-Albzeit die Entfernung und Lagerung auf Kosten und Risiko des Gastes vornehmen. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. H-Albzeit bewahrt zurückgelassene Sachen auf das Risiko des Gastes drei Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Gast zu tragen. Eine Haftung von H-Albzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, H-Albzeit und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
§ 5 Sicherheitskontrollen
Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten. Aus Sicherheitsgründen können am Einlass vom Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchgeführt werden.
§ 6 Kein Anspruch auf Einlass oder Sitzplatz
(1) Ein Anspruch auf Einlass und Zutritt zur H-Albzeit besteht nicht. Die Mitarbeiter sind berechtigt, den Zutritt zu verweigern und in begründeten Fällen Hausverbote (siehe § 10) zu erteilen.
(2) Ein Sitzplatzanspruch besteht ebenfalls nicht.
§ 7 Preislisten
Es gelten die an den Theken und Regalen ausgewiesenen gültigen Preise bzw. Preislisten.
§ 8 Verbotenes Verhalten, Hausverbot
(1) H-Albzeit steht durch den jeweiligen Restaurantleiter das Hausrecht zu.
Von H-Albzeit kann ein sofortiges und dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung und des Betriebs erforderlich ist. Der Restaurantleiter erteilt mündlich ein Hausverbot.
(2) Ein Zutrittsverbot kann durch die Mitarbeiter insbesondere auch dann ausgesprochen werden, wenn der Gast
a) durch sein Auftreten und seine Kleidung eine besondere politische und weltanschauliche Gesinnung zeigt, die im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland steht,
b) offensichtlich beabsichtigt, sich in der H-Albzeit durch die Verteilung von Schriftstücken oder mündlich politisch zu betätigen.
§ 9 Berauschte Personen
Offensichtlich alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen ist der Zutritt zur H-Albzeit verboten.
§ 10 Rauchverbot
Das Rauchen in der H-Albzeit ist untersagt.
§ 11 Keine eigenen Speisen und Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.
§ 12 Garderobe
Für das Abhandenkommen der Garderobe übernimmt die H-Albzeit keine Haftung es sei denn, H-Albzeit und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
§ 13 Nachbarschaft
Die Besucher werden gebeten, sich bei dem Verlassen der H-Albzeit leise zu verhalten. Im Interesse der Nachbarschaft wird um Rücksichtnahme gebeten.
§ 14 Fahruntüchtigkeit
Falls der Gast mit einem Kraftfahrzeug gekommen ist, hat er zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Das H-Albzeit Team ist gerne bereit, ein Taxi zu rufen; eine Haftung hierfür trifft die H-Albzeit nicht.
§ 15 Handzettel und Flugblätter
Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis der H-Albzeit Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für Beseitigung und Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Weitergehende Schadenersatzansprüche der H-Albzeit bleiben vorbehalten.
§ 16 Vorübergehendes Verlassen
Nach vorübergehendem Verlassen der H-Albzeit wird ein Besucher nur dann wieder eingelassen, wenn er seine Chipkarte an der Kasse abgegeben und beim Wiedereintritt eine neue Chipkarte erhalten hat.
§ 17 Fotoaufnahmen
Fotoaufnahmen von Gästen der H-Albzeit sind nur mit Einverständnis der betroffenen Gäste zulässig. Sollten Gäste trotz fehlenden Einverständnisses fotografiert werden, sollten sie dies der H-Albzeit unverzüglich mitteilen, damit die Fotoaufnahmen unterbunden werden können. Die H-Albzeit ist seinerseits berechtigt, Fotoaufnahmen, auch wenn sie mit dem Einverständnis des Gastes erfolgen, jederzeit zu untersagen.
H-Albzeit nutzt für Werbezwecke, insbesondere für Werbung im Internet, ausschließlich Fotos von Besuchern, die nach Versicherung der Fotografen der Anfertigung der Fotos und deren Nutzung für Werbung in dem konkreten Medium zugestimmt haben. Sofern die entsprechenden Angaben des Fotografen gegenüber der H-Albzeit nicht zutreffen sollten und die abgebildete Person der Aufnahme und der Nutzung nicht zugestimmt hat, ist die H-Albzeit zu informieren, damit die Fotografien umgehend gelöscht werden können.
§ 18 Videoüberwachung
In der H-Albzeit können zur Wahrung des Hausrechtes und zur Sicherung des reibungslosen Ablaufes des Restaurantbetriebes besonders gefährdete Orte, insbesondere im Kassenbereich, videoüberwacht werden. Die Bänder können bei begründeten Anträgen von der durch die Geschäftsleitung beauftragten Personen nach vorheriger Genehmigung durch den Datenschutzbeauftragten eingesehen werden. Sofern es nicht zu besonderen Vorfällen kommt, die eine Auswertung der Aufnahmen erfordern, werden die Bänder regelmäßig nach 48-72 Std. gelöscht.
§ 19 Erfüllungs- und Zahlungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Folgen einer Teilunwirksamkeit
(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für die H-Albzeit als auch den Gast der Ort des H-Albzeit-Gebäudes.
(2) Die deutsche Sprachfassung der Geschäftsbedingungen der H-Albzeit ist allein maßgeblich.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. H-Albzeit wird die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag enthalten sein sollten.